Weil Drach selten sind und lieb und voll mystisch und ich gern einen als Hautier hätte und Tierschützer bin und außerdem. Aber da der Drache ja eh schon verwundet war, wars also eher ein Gnadenstoß...
Naja, die Verwundung war ein eingerissener Zehennagel - und der Gnadenstoß war "Mord an mystischen Wesen unter Einbeziehung erschwerender Umstände" nach DGrB § 124 und folgend. Ach ja, ich vertrete die Witwe und Kinder des Drachen anwaltlich, Sie werden von uns hören.